WISSENSWERTES

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) verbindet und steuert die Maßnahmen und Prozesse des Betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die Synergie dieser drei Teilbereiche führt zu dem Ziel, nachhaltig die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und den Erfolg des Unternehmens und aller Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern.

 Die Teilbereiche des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Detail

Der verpflichtende Arbeits- und Gesundheitsschutz dient in jedem Unternehmen dazu, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Wir arbeiten mit den Beauftragten für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*inn*en und weiteren Verantwortlichen zusammen und schätzen deren Expertise.

So können wir in der Betrieblichen Gesundheitsförderung nahtlos an funktionierende Strukturen anknüpfen. Hier sollen krankmachende Risikofaktoren erkannt und ausgeschaltet sowie gesundheitsfördernde Ressourcen ermittelt und gestärkt werden. Das verbessert das Wohlbefinden und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz und die Leistungsfähigkeit im Betrieb.

Dabei werden gleichermaßen die Verhältnisse – wie die Arbeitsplatzgestaltung hinsichtlich Arbeitsmittel, Tätigkeit und Umgebung, Kommunikation und Arbeitsorganisation – und das Verhalten der Beschäftigten – wie Bewegungsabläufe und persönliche Arbeitsweise – berücksichtigt. Konkrete Maßnahmen können hier Ergonomieberatungen, Aktivprogramme und Workshops zur Lastenhandhabung, aber auch Programme zur Stressbewältigung, gesunden Ernährung und Suchtprävention sein.

Die Mitarbeiter*innen gestalten aktiv mit und profitieren von ihren neuen Kompetenzen. Nicht nur beim Arbeiten, sondern auch in der Freizeit. Das spricht sich herum: Mit diesem Plus zeigen Sie als Unternehmer*in Ihrer Belegschaft Ihre Wertschätzung und erhöhen die Attraktivität als Arbeitgeber*in für neue Leistungsträger*innen.

Das Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und Mitarbeiter*innen nach Erkrankungen, Operationen und Unfällen eine schnelle, an ihre aktuellen Fähigkeiten angepasste Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen. Ist ein*e Arbeitnehmer*in innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig, so ist das Unternehmen dazu verpflichtet, ein Eingliederungsmanagement anzubieten.

Wir unterstützen Betriebe und Mitarbeiter*innen dabei, diese Chance zu ergreifen: Im Profilvergleich ermitteln wir, welche Anforderungen am Arbeitsplatz bestehen und was die / der Beschäftigte schon leisten kann und was noch nicht. Durch Anpassungen von Arbeitsplatz und -weise sowie tätigkeitsspezifischen Trainings unterstützen wir den Gesundungsprozess nachhaltig und sorgen für eine frühe und leistungsfähige Rückkehr ins Berufsleben. Im Übrigen ist dies einer der am häufigsten geäußerten Wünsche in unserer Physiotherapiepraxis.

Qualitätskriterien

Damit der Nutzen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements für Unternehmen und Belegschaft gleichermaßen spürbar ist und gewährleistet werden kann, muss dieses bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Unserer Arbeit legen wir die Kriterien der Luxemburger Deklaration des Europäischen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung und des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes zugrunde.

 Die Qualitätskriterien im Detail
  • Projektmanagement: Alle Maßnahmen und Programme werden systematisch durchgeführt: Bedarfsanalyse, Priorisierung, Planung, Umsetzung, kontinuierliche Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse.
  • Chancengleichheit: Gleicher Zugang für alle Mitarbeiter*innen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand etc.
  • Partizipation: Alle Mitarbeiter*innen werden im gesamten Prozess einbezogen.
  • Top-Down-Ansatz: Betriebliches Gesundheitsmanagement wird als Führungsaufgabe umgesetzt.
  • Integration: Gesundheitsförderung wird bei allen wichtigen Entscheidungen in allen Unternehmensbereichen berücksichtigt.
  • Ganzheitlichkeit: Risikofaktoren werden reduziert und gesundheitsförderndere Ressourcen ausgebaut – verhältnis- und verhaltensorientert.

Fördermöglichkeiten

Wirtschaftliche Vorteile bietet Betriebliches Gesundheitsmanagement nicht nur für die Unternehmen selbst sondern auch für staatliche Stellen und die gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, gerade auch für Kleinst- und Kleinunternehmen. Damit die Aktivitäten des Unternehmens gefördert werden können, müssen diese verschiedene Voraussetzungen erfüllen und sich an den Qualitätskriterien des Betrieblichen Gesundheitsmanagements orientieren.

 Die Fördermöglichkeiten im Detail
  • Steuerliche Vorteile
    • Arbeitgeberleistungen bis 500 € pro Kalenderjahr und Mitarbeiter*in sind gemäß §3 Nr. 34 EStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und zeitlich nicht begrenzt, insofern sie als Präventionsleistungen den Anforderungen der §§20 und 20a SGB V genügen. Dies betrifft z.B. Bewegungs- und Ergonomieprogramme.
    • Monatliche Sachwertgutscheine bis 44,- € sind ebenfalls steuerlich absetzbar und können z. B. als Gutscheine für die ergonomische Optimierung des Arbeitsplatzes im Homeoffice oder für Maßnahmen in physiotherapeutischen Einrichtungen ausgestellt werden.
  • Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen
    • Gefördert werden zeitlich begrenzt Präventionsleistungen gemäß §§20 und 20a SGB V. Die Voraussetzungen und Schwerpunkte werden dabei von den einzelnen Kassen selbst festgelegt. Zeitgleich können auch mehrere Kassen verschiedene Maßnahmen in einem Betrieb unterstützen.
  • Forschungsgelder
    • Zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement wird viel geforscht. Wir beobachten die Forschungslandschaft und haben Kontakte zu staatlichen wissenschaftlichen Einrichtungen. Sollte Ihr Auftrag zu einem passenden Projekt passen, dann stellen wir einen Antrag zur Aufnahme in das Forschungsvorhaben. Hierdurch können sich die Projektkosten für Sie reduzieren.